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   BSG, 27.09.1968 - 8 RV 431/67   

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https://dejure.org/1968,1834
BSG, 27.09.1968 - 8 RV 431/67 (https://dejure.org/1968,1834)
BSG, Entscheidung vom 27.09.1968 - 8 RV 431/67 (https://dejure.org/1968,1834)
BSG, Entscheidung vom 27. September 1968 - 8 RV 431/67 (https://dejure.org/1968,1834)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Die Höhe des nach dem generalisierenden Maßstab des DV § 30 Abs 3 und 4 BVG § 3 Abs 3 zu berechnenden Einkommensverlustes wird durch BVG § 30 Abs 3 und 4 nicht dahin begrenzt, daß er einen bestimmten Betrag

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkommensverlustberechnung - Generalisierter Maßstab - Grenzbetrag

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/59
    Auszug aus BSG, 27.09.1968 - 8 RV 431/67
    es doch - wie bereits dargelegt wegen der Höhe des Einkommens eines Ersten Ingenieurs - Bedenken getragen, bei der Berechnung des Einkommensverlustes von dem in dieser Vorschrift vorgesehenen Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 14 auszugehen° Dies ist rechtsirrig° Die Vorschrift könnte nur dann im Sinne des LSG ergänzt werden, wenn sie eine Lücke enthielte° Unter den mancherlei Arten von Lücken im Gesetz (vgl° BSG 14, 238 ff, 241; Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts, 15, Auflo, 1° Halbband @ 58 I; Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 11, Auflo, 19 Bd", Einleitung, Erläuterungen 62 bis 64) hat hier das Berufungsgericht den Fall in Betracht gezogen, daß das Gesetz schweigt, doh, einen bestimmten Tatbestand nicht geregelt hat, wobei das Schweigen auf Absicht, auf einem Versehen oder darauf beruhen kann, daß sich der nichtgeregelte Tatbestand erst nach dem Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat" Die zuerst und zuletzt angeführten Möglichkeiten hat das Berufungsgericht von vornherein ausgeschieden° Es ist kein Anhaltspunkt dafür gegeben9 daß die Frage? wie in den Fällen zu verfahren ist" in denen die Besoldungsgruppe A 14 über dem Gehalt des erstrebten Berufes liegt9 bewußt unbeantwortet geblieben wäre, zB deshalb, weil man es der Rechtsprechung überlassen wollte7 das Recht zu finden" Der beim Kläger vorliegende Sachverhalt gehört überdies zu einer Fallgruppe9 die bereits beim Erlaß der Verordnung regelungsfähig gewesen ist° Ein Analogieschluß im Sinne der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts wäre daher nur möglich, wenn sich aus 5 30 Abso 3 und 4 BVG ergabey daß übersehen werden wäre, schon bei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2000 - L 10 V 41/98

    Anspruch auf Witwenversorgung; Witwenrente; Witwenbeihilfe; Hinterbliebenenrente;

    Denn auf die Witwenbeihilfe sind die für den Berufsschadensausgleich geltenden Grundsätze heranzuziehen (BSG, Urteil vom 16.05.1995 - 9 RV 13/93 - in: SozR 3-3100 § 48 BVG Nr. 8), d.h. es hat nicht eine individuelle, sondern eine generalisierende, pauschalisierende Betrachtungsweise zu erfolgen (BSG, Urteil vom 27.09.1968 - 8 RV 431/67 - in: KOV 1969 Nr. 1868; Urteil vom 06.07.1971 - 9 RV 514/68 - in: Breithaupt 1971, 1016).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - L 10 (6) V 75/96

    Witwenversorgung aus der Kriegsopferversorgung; Dienst in der Deutschen

    D.h. es hat nicht eine individuelle, sondern eine generalisierende, pauschalisierende Betrachtungsweise zu erfolgen (BSG, Urteil vom 27.09.1968 - 8 RV 431/67 in: KOV 3, 1969 Nr. 1868; Urteil vom 06.07.1971 - 9 RV 514/68 - in: Breithaupt 1971, 1016).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 10 V 7/96

    Witwenbeihilfe - Kriegsbeschädigter - Ermittlung des Vergleichseinkommens

    Deshalb sind unter Berücksichtigung der in den gesetzlichen Vorschriften zum Berufsschadensausgleich zum Ausdruck kommenden generalisierenden und pauschalisierenden Betrachtungsweise (BSG, Urteil vom 27.09.1968 - 8 RV 431/67 in: KOV 3, 1969, Nr. 1868 = Die Sozialgerichtsbarkeit - SGb - 1969, S. 182 = SozR Nr. 4 zu § 3 DVO zu § 30 Abs. 3 u. 4 BVG; Urteil vom 06.07.1971 - 9 RV 514/68 - in: BSGE 33, 60 = Breithaupt 1971, 1016) entsprechend den genannten Rundschreiben des BMA für den Zeitraum von 1978 bis 1996 100 v.H. und für 1997 98 v.H. eines Bruttomonatseinkommens als jährliche Sonderzahlung hinzuzurechnen.
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